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Anwendungsbereiche Akkumulatoren/Batterien in der Industrie

Kälteprüfstrom

Kälteprüfstrom in A

Der Kälteprüfstrom ist der Strom, mit dem die Starter-Batterie bei -18°C belastet werden kann, bevor die Batteriespannung nach einer festgelegten Entladezeit unter eine festgelegte Entladeschlußspannung sinkt.

 

Nach DIN sind folgende Werte festgelegt:

Die Batteriespannung bei einer 12V-Batterie darf nach einer Entladezeit von 30 Sekunden nicht unter 9,0 V absinken, wenn sie mit dem angegebenen (Kälte)-Prüfstrom entladen wird.

Bei einer  6V-Batterie darf die Batteriespannung nach einer Entladezeit von 30 Sekunden nicht unter 4,5 V absinken, wenn die Batterie mit dem angegebenen (Kälte)-Prüfstrom entladen wird.


 

Gemäß IEC bzw. SAE-Norm sind andere Entladezeiten bzw. Entladeschlußspannungen festgelegt.

Dies führt zu zahlenmäßig anderen Angaben.

 

Nach IEC sind folgende Werte festgelegt:

Die Batteriespannung bei einer 12V-Batterie darf nach einer Entladezeit von 60 Sekunden nicht unter 8,4 V absinken, wenn sie mit dem angegebenen (Kälte)-Prüfstrom entladen wird.

Bei einer  6V-Batterie darf die Batteriespannung nach einer Entladezeit von 60 Sekunden nicht unter 4,2 V absinken, wenn die Batterie mit dem angegebenen (Kälte)-Prüfstrom entladen wird.


Nach SAE sind folgende Werte festgelegt:

Die Batteriespannung bei einer 12V-Batterie darf nach einer Entladezeit von 30 Sekunden nicht unter 7,2 V absinken, wenn sie mit dem angegebenen (Kälte)-Prüfstrom entladen wird.

Bei einer  6V-Batterie darf die Batteriespannung nach einer Entladezeit von 30 Sekunden nicht unter 3,6 V absinken, wenn die Batterie mit dem angegebenen (Kälte)-Prüfstrom entladen wird.


Umrechnung in 3 Normen

IEC/BS-Strom = DIN-Strom x 1,18

SAE    -Strom = DIN-Strom x 1,7


Beispiel:  200A DIN entspricht 230 A IEC/BS oder 330 A SAE


HIER finden sie eine weitere Definition zum KÄLTEPRÜFSTROM am Beispiel der SONNENSCHEIN A500-Baureihe.