Kälteprüfstrom
Kälteprüfstrom in A
Der Kälteprüfstrom ist der Strom, mit dem die Starter-Batterie bei -18°C belastet werden kann, bevor die Batteriespannung nach einer festgelegten Entladezeit unter eine festgelegte Entladeschlußspannung sinkt.
Nach DIN sind folgende Werte festgelegt:
Die Batteriespannung bei einer 12V-Batterie darf nach einer Entladezeit von 30 Sekunden nicht unter 9,0 V absinken, wenn sie mit dem angegebenen (Kälte)-Prüfstrom entladen wird.
Bei einer 6V-Batterie darf die Batteriespannung nach einer Entladezeit von 30 Sekunden nicht unter 4,5 V absinken, wenn die Batterie mit dem angegebenen (Kälte)-Prüfstrom entladen wird.
Gemäß IEC bzw. SAE-Norm sind andere Entladezeiten bzw. Entladeschlußspannungen festgelegt.
Dies führt zu zahlenmäßig anderen Angaben.
Nach IEC sind folgende Werte festgelegt:
Die Batteriespannung bei einer 12V-Batterie darf nach einer Entladezeit von 60 Sekunden nicht unter 8,4 V absinken, wenn sie mit dem angegebenen (Kälte)-Prüfstrom entladen wird.
Bei einer 6V-Batterie darf die Batteriespannung nach einer Entladezeit von 60 Sekunden nicht unter 4,2 V absinken, wenn die Batterie mit dem angegebenen (Kälte)-Prüfstrom entladen wird.
Nach SAE sind folgende Werte festgelegt:
Die Batteriespannung bei einer 12V-Batterie darf nach einer Entladezeit von 30 Sekunden nicht unter 7,2 V absinken, wenn sie mit dem angegebenen (Kälte)-Prüfstrom entladen wird.
Bei einer 6V-Batterie darf die Batteriespannung nach einer Entladezeit von 30 Sekunden nicht unter 3,6 V absinken, wenn die Batterie mit dem angegebenen (Kälte)-Prüfstrom entladen wird.
Umrechnung in 3 Normen
IEC/BS-Strom = DIN-Strom x 1,18
SAE -Strom = DIN-Strom x 1,7
Beispiel: 200A DIN entspricht 230 A IEC/BS oder 330 A SAE
HIER finden sie eine weitere Definition zum KÄLTEPRÜFSTROM am Beispiel der SONNENSCHEIN A500-Baureihe.